Antwort Für welchen Zeitraum gab es die Corona Soforthilfe? Weitere Antworten – Für welchen Zeitraum wurde die Corona Soforthilfe gewährt

Für welchen Zeitraum gab es die Corona Soforthilfe?
Die konkrete Höhe der Finanzhilfe bemisst sich nach dem Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses in einem Zeitraum von drei Monaten*.Die Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 wurden als Abschlagszahlungen bereits gezahlt. Die reguläre Auszahlung der Novemberhilfe über die Bewilligungststellen der Länder kann ab dem 12. Januar 2021 erfolgen.Hinzu kamen die Corona-Soforthilfen, fünf Überbrückungshilfe- und drei Neustarthilfeprogramme sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen („November- und Dezemberhilfe“) und Härtefallhilfen.

Wie hoch ist die Soforthilfe wegen Corona : bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Was passiert wenn man Soforthilfe nicht zurückzahlen kann

Inzwischen häufen sich auch die Fälle, in denen die Rückforderungsbescheide fehlerhaft und damit nicht rechtens sind. Sie sollten daher genau geprüft und ggf. angefochten werden, etwa mit einem Widerspruch, der in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen muss.

Welche Überbrückungshilfe für welchen Zeitraum : 2.1 Wie hoch liegt die Förderung

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
3. Monat 25 Prozent
4. Monat 35 Prozent
5. und jeder weitere Monat 40 Prozent

Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021 (sechs Monate). Erfüllt eine Antragstellende oder ein Antragstellender die Antragsvoraussetzungen (vergleiche 2.1), wird die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt.

Mehr als 2 Millionen Anträge wurden gestellt.

Was war die Überbrückungshilfe 1

Die Überbrückungshilfe I war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate Juni bis August 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe I konnten bis 9. Oktober 2020 gestellt werden.Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen. Ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen.Fristende für Einreichung: 31. Oktober 2023 / bis 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde. Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.

Da es sich bei den Zahlungen um sonstige Erträge handelt, die unregelmäßige Erträge (aufgrund der außergewöhnlichen Situation der Coronakrise) darstellen, sind diese Erträge auf das Konto "Sonstige Erträge unregelmäßig" (2709/4839 SKR 03/04) zu buchen.

Wie lange gab es Überbrückungshilfe : Die Überbrückungshilfe III war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021.

Für welche Monate gibt es Überbrückungshilfe 4 : Die Überbrückungshilfe IV kann für bis zu sechs Monate (Januar 2022 bis Juni 2022) beantragt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 10.000.000 Euro pro Fördermonat. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.

Wann war die Überbrückungshilfe 3

Die Überbrückungshilfe III war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021.

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten. im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.Die Überbrückungshilfe war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II konnten bis 31. März 2021 gestellt werden.

Für welchen Zeitraum gilt die Dezemberhilfe : Die Dezember-Soforthilfe entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Kosten für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022. Das heißt: Im Dezember entfällt die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten.