Antwort Wie muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden? Weitere Antworten – Was brauche ich um ein Balkonkraftwerk anzumelden

Wie muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Um Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden, benötigen Sie ein Benutzerkonto und folgende Informationen:

  1. Daten des Betreibers.
  2. Datum der Inbetriebnahme.
  3. Adresse/Standort der Anlage.
  4. Name des zuständigen Netzbetreibers.
  5. Anzahl und Leistung der Solarmodule.
  6. Leistung des Wechselrichters.

Wer sein Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmeldet, geht ein im Zweifel kostspieliges Risiko ein. Eine nicht angemeldete Mini-Solaranlage ist gemäß Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Ordnungswidrigkeit, die für euch teuer werden kann.Dein Netzbetreiber kann nur bei einer Eintragung im Marktstammdatenregister und beim Vorhandensein eines Zweirichtungszählers erkennen, dass du ein Balkonkraftwerk betreibst.

Wo muss ich ein Balkonkraftwerk ab 2024 anmelden : Was gilt ab 2024 Die Bundesregierung will den Prozess vereinfachen. Daher soll künftig die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur genügen und verknappt werden. Obgleich die Zustimmung des Bundestags noch aussteht, ist das Anmeldeformular im MaStR bereits entschlackt worden (siehe unten).

Wie melde ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber an

Um dein Balkonkraftwerk bei deinem Netzbetreiber anzumelden, genügt ein formloses Schreiben, in dem du dem Netzbetreiber mitteilst, dass du künftig ein Balkonkraftwerk mit Netz-Anschluss betreiben wirst.

Wann Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden : Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) müssen alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen eingetragen werden. Dazu gehören auch Mini-Solaranlagen. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen und funktioniert für alle Balkonkraftwerk-Besitzer in Deutschland gleich.

Gut zu wissen: Verbieten kann der Netzbetreiber den Betrieb einer Mini-PV-Anlage nicht. Dies wäre nur möglich, wenn er eine schädliche Netzrückwirkung nachweisen könnte (zum Beispiel wegen eines nicht genormten Wechselrichters).

Rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter: Um Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu reduzieren, werden Stecker-Solaranlagen ab 2024 in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen. Dies gewährt Mietern ein Recht auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.

Wann muss ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber angemeldet werden

Sind Balkonkraftwerke bis 600 Watt immer meldepflichtig Ja auch Anlagen mit 600 Watt oder noch weniger Einspeiseleistung müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber angemeldet werden.Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) müssen alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen eingetragen werden. Dazu gehören auch Mini-Solaranlagen. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgen und funktioniert für alle Balkonkraftwerk-Besitzer in Deutschland gleich.Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Informationen benötigt:

  1. Angaben zu Ihrer Person.
  2. Anlagenstandort.
  3. technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk.
  4. Datum der Inbetriebnahme.
  5. Zählernummer.


Gut zu wissen: Das MaStR ist öffentlich einsehbar. Das heißt, auch Nachbarn, Vermieter oder Netzbetreiber können diese Daten einsehen und kontrollieren, ob die Anlage ordnungsgemäß eingetragen ist.

Wann werden Balkonkraftwerke mit 800 Watt genehmigt : Balkonkraftwerke, auch bekannt als Stecker-Solaranlagen, durften bisher maximal 600 Watt Leistung einspeisen. Die Anmeldung der Anlagen war dafür deutlich vereinfacht und eine Genehmigung war nicht erforderlich. Ab dem Jahr 2024 wird die Grenze von Balkonkraftwerken auf 800 Watt erhöht.

Sind jetzt 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt : In Deutschland greift derzeit jedoch noch eine striktere Regelung, die die Bagatellgrenze auf 600 Watt festlegt. Ein 800 Watt Balkonkraftwerk ist demnach aktuell (Stand Februar 2024) in Deutschland nicht erlaubt. Allerdings gibt es bereits Pläne, die erlaubte Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt zu erhöhen.